SVG-Huepfburg Leihbedingungen

SVG Hüpfburg zum Ausleihen

HuepfburgSo geht’s

Wer unsere Hüpfburg ausleihen will, kann sich an die Geschäftsstelle des SV Geroldshausen wenden. Entweder per E-Mail unter This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder über Telefon (0160 / 90590019).

Wer kann die Hüpfburg ausleihen?

Dies sind grundsätzlich nur Vereine, Kindergärten und Schulen. Kommerzielle und private Veranstaltungen scheiden grundsätzlich als Leihnehmer aus.

Kostet das den ausleihenden Verein etwas?

Es wird lediglich eine Kaution von 200 € erhoben, die vorher übergeben werden muss. Wird die Hüpfburg ordentlich behandelt, sauber und trocken und korrekt verpackt zurückgegeben, erhält der Verein die 200 € wieder zurück.

Grundsätzlich ist es so, dass der ausleihende Verein die Hüpfburg selber abholt, sie selbst betreibt und sie wieder im ordentlichen Zustand zurückbringt. Sollte im Einzelfall die Unterstützung des SV Geroldshausen notwendig werden, dann kann eine geringe Aufwandsentschädigung verlangt werden.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Ganz wichtig ist, dass der ausleihende Verein selbst ausreichend versichert ist. Bitte vorher bei der eigenen Haftpflichtversicherung nachfragen. Der SV Geroldshausen kann weder für den Transport noch den Betrieb die Haftung übernehmen. Wichtige Voraussetzung ist auch, dass der ausleihende Verein bei Betrieb eine eingewiesene erwachsene Person zur Überwachung und Betreuung der Kinder bei stellt. Die Hüpfburg selbst ist so gebaut, dass eigentlich kaum etwas passieren kann.

Was ist alles bei der Hüpfburg dabei?

Grundsätzlich alles was benötigt wird.

Was gibt es noch zu sagen?

Bitte habt dafür Verständnis, wenn es einmal nicht klappt mit der Hüpfburg. Grundsätzlich bekommt derjenige die Hüpfburg, der zuerst frägt. Aber auch wir sind nur Menschen und es kann auch mal etwas schief gehen. Ansprüche deswegen braucht ihr deswegen aber nicht an uns stellen. Ich sage es deshalb hier schon sehr deutlich: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Hüpfburg.

Was kann ich tun, wenn der SV Geroldshausen die Hüpfburg bereits verliehen hat?

Es gibt 2 weitere Hüpfburgen, die auf gleiche Art verliehen werden. Die eine steht in Freinhausen beim Bayern Fanclub, die andere beim TSV Rohr (Niederbayern). Näheres hierzu und Ansprechpartner findet ihr auch auf der folgenden Webseite der Hallertauer Volksbank.

Und wenn ich jetzt noch Fragen habe?

Dann steht euch die Geschäftsstelle des SV Geroldshausen für Eure Anfragen zur Verfügung.

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